4.3.3. Kennzeichnungskraft und Rechtsbeständigkeit der gesuchstellerischen Marken 4.3.3.1. Rechtliches Eine Marke geniesst in der Ausgestaltung Schutz, wie sie im Markenregister eingetragen ist. Bei der Beurteilung der Markenähnlichkeit ist deshalb in Bezug auf die zu schützende (potentiell verletzte) Marke einzig von deren Registereintrag auszugehen.50