Worin dieser Ruf des digitalaffinen Images genau bestehen soll, legen die Gesuchstellerinnen jedoch nicht dar und ist auch nicht ersichtlich. Jedenfalls weist die Gesuchsgegnerin zu Recht daraufhin (Antwort Rz. 145), dass digitale Kartenverwaltungsdienste heute allgemein verbreitet sind und kaum zu einem digitalaffinen Image beitragen können. Es verhält sich vielmehr so, dass eine digitale Kartenverwaltung heute Standard ist und von Konsumenten vorausgesetzt wird.