Dazu gehören neben typischen Rufinhalten wie Exklusivität, Prestigewert oder Qualität auch spezifische Attribute wie "sportlich", "elegant" oder "gesund".48 Die Gesuchstellerinnen machen diesbezüglich geltend, ihnen komme ein "digitalaffines Image" zu, das die Gesuchsgegnerin transferieren möchte (Gesuch Rz. 87). Worin dieser Ruf des digitalaffinen Images genau bestehen soll, legen die Gesuchstellerinnen jedoch nicht dar und ist auch nicht ersichtlich.