Diese muss aufgrund ihrer an keine Waren- oder Dienstleistungskategorie gebundenen allgemeinen Bedeutung für den geschäftlichen Verkehr freigehalten werden. Überdies mag zwar auch hier zutreffen, dass die Gewährung von lauterkeitsrechtlichem Schutz für die Bezeichnung "one" nicht zwingend dazu führte, dass das Zeichen "one" dem Geschäftsverkehr gänzlich entzogen wäre, dieses insbesondere in Kombination mit weiteren Angaben gegebenenfalls durchaus verwendet werden dürfte.