Ähnlich argumentierte das Bundesgericht in einem (ebenfalls markenrechtlichen) Urteil betreffend das Zeichen "YOU". Es führte aus,43 die grundsätzliche und umfassende, auf den Adressaten bezogene Bedeutung des Ausdruckes "YOU" lasse seine Monopolisierung jedenfalls in Alleinstellung als Wortmarke nicht zu. Es müsse auch den Konkurrenten möglich sein, die Konsumenten gleicher Produkte unter Verwendung von "YOU" anzusprechen.