Die zahlenbezogene Bedeutung des Wortes, die in bestimmten Verwendungsarten gegebene Sinngleichheit mit der einstelligen Zahl "zwei" lasse eine Monopolisierung als Marke grundsätzlich nicht zu. Die Bezeichnung sei vielmehr der Allgemeinheit und insbesondere dem Geschäftsverkehr freizuhalten. Es sei denn auch allgemein anerkannt, dass einzelne Zahlen nicht als Marken beansprucht werden könnten.