der Gesuchstellerinnen unterstreichen diese Interpretation noch zusätzlich. Die im Gesuch abgebildeten Werbebanner weisen bloss auf "one" hin, ohne dass dabei der Eindruck entsteht, damit werde die Dienstleistung eines bestimmten Unternehmens gekennzeichnet. 4.2.4.3.3. Freihaltebedürftigkeit Mangels Kennzeichnungskraft bzw. Verkehrsdurchsetzung erübrigte sich an sich eine Prüfung der Freihaltebedürftigkeit. Immerhin kann hierzu folgendes ausgeführt werden: