undifferenziert auf die "one"-App bzw. das digitale Kundenportal "one" hinweisen (Gesuch Rz. 25 ff.). "One" wird demgemäss häufig nicht spezifisch als Kennzeichnung der Dienstleistung eines bestimmten Unternehmens verwendet. Vielmehr erscheint "one" höchstens als allgemeiner Begriff für die Verwaltung von Kreditkartendienstleistungen über eine einheitliche Plattform. Die Werbebemühungen (vgl. Gesuch Rz. 17 ff.) - 19 -