4.2.4.3.2. Verkehrsdurchsetzung Die Gesuchstellerinnen machen hinsichtlich der Verkehrsdurchsetzung geltend, dass sie das Zeichen "one" seit 2015 verwendeten (Gesuch Rz. 14) und durch zahlreiche Werbemassnahmen bekannt gemacht hätten (E-Mail, Broschüren, Bannerkampagnen Search Engine Optimization, Social Media etc.; Gesuch Rz. 17 ff.; GB 7-10). Im Weiteren hätten sie rund 1.7 Millionen registrierte und knapp eine Million aktive Nutzer (Gesuch Rz. 21; GB 11 f.). Im Google-Play-Store weise ihre App über 20'000 Rezensionen und im Apple Store über 35'000 Bewertungen auf. Im Schweizer Apple-Store sei die "one"-App derzeit an erster Stelle.