Tool zu verwalten und über diese eine Applikation auch mehrere Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen (vgl. Produktumschreibung in Gesuch Rz. 10). Die Gesuchsgegnerin möchte – nach freilich bestrittener Behauptung – mit "one" darauf hinweisen, dass es sich um die erste Kreditkarte ihrer neuen Kreditkartenfamilie "Certo!" handle, sowie dass die Kunden der Kreditkarte ein Prozent des Einkaufswerts in bestimmten Geschäften zurückerhielten. Beiden Produkten fehlt somit jeglicher individualisierende Mitteilungsinhalt oder jegliche Originalität. Folglich geht dem Zeichen "one" jegliche originäre Kennzeichnungskraft ab.