Wird ein Produkt als "one" (in Alleinstellung) bezeichnet, wird dies so interpretiert, dass das Produkt womöglich das erste oder beste (auf dem Markt) sei, es ein sog. "onestop shop"-Produkt (Kombi-Lösung; Verbindung mehrerer Produkte) sei oder sonst ein Zusammenhang mit der Zahl eins vorliegt. Das Wort wird damit als bloss beschreibend oder hinweisend und nicht als kennzeichnend wahrgenommen. In diesem beschreibenden Sinn verwenden denn auch sowohl die Gesuchstellerinnen wie auch die Gesuchgegnerin das Zeichen "one".