4.2.4.3. Würdigung 4.2.4.3.1. Kennzeichnungskraft des Zeichens "one" Die Rechtsprechung geht davon aus, dass beim breiten Publikum die Kenntnis des Englischen Grundwortschatzes erwartet werden kann. In Fachkreisen können gar gute Englischkenntnisse im jeweiligen Fachgebiet erwartet werden.39