4.2.3. Art. 3 Abs. 1 lit. b UWG 4.2.3.1. Parteibehauptungen 4.2.3.1.1. Gesuchstellerinnen Zur Gefahr der Irreführung führen die Gesuchstellerinnen aus, die Gesuchsgegnerin mache sich in ihrer Werbung und der Beschriftung ihrer Zahlkarten das Kennzeichen der Gesuchstellerinnen zu eigen und suggeriere Konsumenten damit einen Zugang zu "one" und eine Verbindung zu den Gesuchstellerinnen und deren Angebot.