1.2.3. Würdigung 1.2.3.1. Verwendung von "one" für Zahlkartenadministrations- und - zahlungsdienste sowie Dienstleistungen für Zahlkarten Die Gesuchstellerinnen führen zwar aus, die Gesuchsgegnerin biete auf ihrer Webseite eine Zahlkarte "und verbundene Dienste" an, für die sie das Zeichen "one" verwende (Gesuch Rz. 44). Die Nutzung im Rahmen des Kreditkartendienstes beschränkt sich aber selbst nach den Ausführungen der Gesuchstellerinnen darauf, dass die Kartenverwaltungs-App der Gesuchsgegnerin mit der Bezeichnung "Cembra App" die "Certo! One Mas- -8-