"1. Das Gesuch um Erlass einer vorsorglichen Massnahme sei abzuweisen, soweit darauf einzutreten ist. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Gesuchstellerinnen." 9. Mit Eingabe vom 21. September 2022 nahmen die Gesuchstellerinnen unaufgefordert zur Gesuchsantwort Stellung. 10. Am 30. September 2022 liess sich die Gesuchsgegnerin zur Stellungnahme der Gesuchstellerinnen vom 21. September 2022 vernehmen. Der Präsident zieht in Erwägung: