"1. Es sei der Gesuchsgegnerin zu verbieten, das Zeichen "one" in jedem Schriftbild, allein oder in Kombination mit "Certo!" und/oder "Mastercard", für Zahlkarten und verbundene Zahlkartenadministrations- und -zahlungsdienste, einschliesslich solcher über Apps oder sonstige Softwareapplikationen, zu gebrauchen, insbesondere diese Zeichen -4-