3. Die Regionalpolizei Aargausüd wird angewiesen, den Ausweisungsbefehl auf erstes Verlangen der Gesuchstellerin zu vollstrecken. 4. Die Gerichtskosten von Fr. 2'000.00 sind von der Gesuchsgegnerin zu tragen und werden mit dem von der Gesuchstellerin geleisteten Kostenvorschuss von Fr. 2'000.00 verrechnet. Die Gesuchsgegnerin hat die von ihr zu tragenden Gerichtskosten der Gesuchstellerin direkt zu ersetzen.