In der Folge habe die Gesuchstellerin die Gesuchsgegnerin mit Schreiben vom 20. April 2022 gemahnt und zur Zahlung innert 30-tägiger Frist aufgefordert (Gesuch Rz. 11, 13; GB 6). Das Schreiben sei nach einem erfolglosen Zustellversuch am 21. April 2022 bis zum 28. April 2022 von der Gesuchsgegnerin nicht abgeholt und anschliessend an die Gesuchstellerin retourniert worden (Gesuch Rz. 12; GB 7 - 8).