So ist gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung insbesondere im Rechtsöffnungsverfahren bei Säumnis des Gesuchsgegners vor dem Hintergrund des gesetzlich gebotenen Beschleunigungsgebotes sogleich zu entscheiden.4 Gleiches hat auch im vorliegenden Verfahren um Mieterausweisung im Rechtsschutz in klaren Fällen zu gelten. Nachdem sich die Gesuchsgegnerin – wie noch zu zeigen sein wird – seit April 2022 im Zahlungsverzug und seit 1. August 2022 ohne Rechtsgrund im Mietobjekt befindet und sich überdies nicht Willens oder in