Sie kann jedoch nicht unbesehen auf das summarische Verfahren übertragen werden. So ist gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung insbesondere im Rechtsöffnungsverfahren bei Säumnis des Gesuchsgegners vor dem Hintergrund des gesetzlich gebotenen Beschleunigungsgebotes sogleich zu entscheiden.4 Gleiches hat auch im vorliegenden Verfahren um Mieterausweisung im Rechtsschutz in klaren Fällen zu gelten.