10. 10.1. Nachdem die Gesuchstellerin den Kostenvorschuss bezahlt hatte, stellte der Präsident der Gesuchsgegnerin mit Verfügung vom 26. August 2022 ein Doppel des Gesuchs zu. Er setzte ihr dabei eine Frist bis zum 15. September 2022 zur Erstattung einer schriftlichen Antwort unter Hinweis auf die Säumnisfolgen. 10.2. Diese Verfügung wurde der Gesuchsgegnerin am 1. September 2022 durch die Regionalpolizei Pfäffikon persönlich zugestellt. -4- 11. Die Gesuchsgegnerin erstattete innert angesetzter Frist keine Antwort. Der Präsident zieht in Erwägung: