zuzüglich Zins zu 5 % ab dem 18. Dezember 2021 erfüllt. Die mit Verfügung vom 7. Februar 2022 superprovisorisch angeordnete Vormerkung der vorläufigen Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts ist in diesem Umfang zu bestätigen und im darüberhinausgehenden Umfang zufolge Gegenstandslosigkeit abzuschreiben bzw. abzuweisen.