3.4. Verzugszinsen 3.4.1. Parteibehauptungen Die Gesuchstellerin verlangt die vorläufige Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts zusätzlich für Verzugszins von 5 % ab dem 16. Dezember 2021. Zur Begründung verweist sie im Wesentlichen auf die Rechnungen vom 16. November 2021.