Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Gegenpartei." In Ziff. 7 des Gesuchs gab die Gesuchstellerin an, beim Grundstück der Gesuchsgegnerin handle es sich um "Parzelle E., R.". 4. Mit Verfügung vom 7. Februar 2022 ordnete der Präsident die superprovisorische Vormerkung der vorläufigen Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts im beantragten Umfang auf dem Grundstück der Gesuchsgegnerin, Grundbuch Q. Nr. E. an und wies das Grundbuchamt Baden an, die Vormerkung sofort einzutragen. 5. Das Grundbuchamt Baden merkte die vorläufige Eintragung am 7. Februar 2022 im Tagebuch vor. -3-