6.2. Die Gesuchstellerin leistete den Kostenvorschuss innert Frist und bezifferte den Streitwert mit Eingabe vom 9. August 2022 mit Fr. 9'137.95. 7. 7.1. Mit Verfügung vom 10. August 2022 wurde der Gesuchsgegnerin eine Frist von 20 Tagen zur Erstattung einer schriftlichen Antwort angesetzt. Die Gesuchsgegnerin liess die Frist ungenützt verstreichen.