5. Mit Gesuch vom 25. Juli 2022 stellte die Gesuchstellerin das Begehren, es seien in Bezug auf die Gesuchsgegnerin die erforderlichen Massnahmen nach Art. 731b OR zu ergreifen. -3- 6. 6.1. Mit Verfügung vom 26. Juli 2022 wurde den Parteien der Eingang des Gesuchs bestätigt und der Gesuchstellerin Frist zur Leistung eines Kostenvorschusses sowie zur Bezifferung des Streitwerts gesetzt.