3.2. Nachdem die Gesuchsgegnerin gemäss den unbestritten gebliebenen Behauptungen der Gesuchstellerin seit dem 1. Juli 2021 keine Beiträge mehr bezahlt hatte, kündigte die Gesuchstellerin den Anschlussvertrag mit Schreiben vom 16. Juni 2022 per 30. Juni 2022 (GB 3). 4. Am 31. März 2022 wurde C. als einziger Gesellschafter und Geschäftsführer der Gesuchsgegnerin mit unbekanntem Aufenthalt im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) publiziert (GB 2).