 gesamtes Gebäude Vers.-Nr. 1234 (Restaurant samt Nebenräumen und Wohnungen im Untergeschoss, Erdgeschoss, 1. und 2. Obergeschoss);  Umgebung mit Gartenwirtschaft;  die zur Mitbenützung überlassenen Räume und Flächen (Schopf Gebäude Vers.-Nr. 1235 und die Teilfläche von Gebäude Vers.- Nr. 2548).