3.3. Würdigung Es ist unbestritten, dass zwischen den Parteien ein Mietvertrag über das Restaurant G. besteht und der monatliche Mietzins mittlerweile Fr. 16'155.00 beträgt (GB 1 f.). Unbestritten ist auch, dass die Gesuchstellerin den Mietvertrag am 16. November 2017 mit dem amtlichen Formular per 31. März 2019 kündigte, die Gesuchsgegnerin diese Kündigung anfocht und die Parteien sich im Verfahren […] vergleichsweise darauf einigten, dass die Kündigung gültig war und das Mietverhältnis einmalig – unter