2. Rechtsschutz in klaren Fällen 2.1. Die Gesuchstellerin behauptet, ihr Anspruch auf Räumung und Rückgabe des Mietobjekts (Rechtsbegehren Ziff. 1) und die Voraussetzungen von Art. 257 ZPO seien erfüllt (Gesuch Rz. 12 und 40).