6. Mit Eingabe vom 25. Juli 2022 teilte die Gesuchstellerin dem Handelsgericht die Einreichung des Schlichtungsgesuchs vom 14. Juli 2022 durch die Gesuchsgegnerin mit. 7. Mit Verfügung vom 27. Juli 2022 wurde der Gesuchsgegnerin zufolge Nichteinhaltung der Antwortfrist eine letzte, nicht erstreckbare Frist von sieben Tagen zur Einreichung einer Gesuchsantwort angesetzt. 8. Mit Gesuchsantwort vom 26. Juli 2022 (Posteingang: 28. Juli 2022) stellte die Gesuchsgegnerin folgende Rechtsbegehren: