aufgeführten Räumen und Flächen, ordnungsgemäss geräumt und gereinigt per 30. September 2022 zu verlassen und der Klägerin zu übergeben:  Gesamtes Gebäude Vers.-Nr. 1234 (Restaurant samt Nebenräumen und Wohnungen im Untergeschoss, Erdgeschoss, 1. und 2. Obergeschoss);  Umgebung mit Gartenwirtschaft;  Die zur Mitbenützung überlassenen Räume und Flächen (Schopf Gebäude Vers. Nr. 1235 und Teil-Fläche von Gebäude Vers. Nr. 2548).