3.3. Am 17. Mai 2022 schloss die Gesuchstellerin mit H., I. und J. (Nachfolger) per 1. Februar 2023 einen Pachtvertrag über das Restaurant G. ab (GB 14). 4. Mit Gesuch vom 4. Juli 2022 (Postaufgabe: 4. Juli 2022) stellte die Gesuchstellerin die folgenden Rechtsbegehren: " 1. Es sei die Beklagte unter Androhung der Zwangsvollstreckung im Unterlassungsfalle zu verpflichten und es sei ihr demgemäss zu befehlen, das von ihr gemietete Restaurant G., bestehend aus den nachfolgend -4-