Gegenstand Summarisches Verfahren betreffend Mietausweisung (Rechtsschutz in klaren Fällen) -2- Der Vizepräsident entnimmt den Akten: 1. Die Gesuchstellerin ist eine selbständige Körperschaft des öffentlichen Rechts im Kanton Aargau i.S.v. § 104 Abs. 1 und 3 KV und des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden (OBGG). Sie bezweckt im Wesentlichen die Verwaltung des Ortsbürgerguts, unterstützt die Einwohnergemeinde und fördert das Kulturleben (§ 104 Abs. 3 KV i.V.m. § 2 OBGG). 2. Die Gesuchsgegnerin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in […] (AG). Sie bezweckt im Wesentlichen […] (Gesuchsbeilage [GB] II).