3. 3.1. Die Gesuchstellerin hat bis zum 28. Oktober 2022 beim zuständigen Gericht im ordentlichen Verfahren Klage auf definitive Bestellung der Sicherheit anzuheben. 3.2. Im Säumnisfall fällt die vorläufige Sicherheit dahin und die C. kann die Auszahlung der Barkaution in der Höhe von Fr. 85'000.00 verlangen. 4. 4.1. Die Gerichtskosten in Höhe von Fr. 2'550.00 sind von der Gesuchsgegnerin zu tragen und werden mit dem von der Gesuchstellerin geleisteten Gerichtskostenvorschuss in Höhe von Fr. 2'550.00 verrechnet. Die Gesuchsgegnerin hat die von ihr zu tragenden Gerichtskosten der Gesuchstellerin direkt zu ersetzen. 4.2. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen.