7. Ergebnis Zusammenfassend kann die Gesuchstellerin die Eintragungsvoraussetzungen glaubhaft machen, weshalb ein Bauhandwerkerpfandrecht im Umfang von Fr. 79'823.25 – wenn keine hinreichende Sicherheit geleistet worden wäre – vorläufig einzutragen wäre. Aus diesem Grund ist festzustellen, dass die geleistete Barkaution als hinreichende Sicherheit i.S.v. Art. 839 Abs. 3 ZGB gilt. Die hinterlegte Summe von Fr. 85'000.00 stellt die geltend gemachte Forderungssumme von Fr. 79'823.25 vorläufig sicher.