Mit der Rechnung Nr. 10477 - 122016 verlangt sie ebenfalls im Zusammenhang mit der Absturzsicherung Fr. 31'400.05 für Arbeiten betreffend den Nachtrag 2 sowie Projektergänzungen (GB 5). Aus der Addition der Rechnungsbeträge ergibt sich die geltend gemachte Pfandsumme von Fr. 79'823.25. Den Rechnungen entnehmen sich auch die behauptetermassen ausgeführten Arbeiten im Detail. Dem hält die Gesuchsgegnerin lediglich entgegen, dass sie einen Mehrwert ihrer Liegenschaft infolge der behaupteten Arbeiten bestreite.