" 1. Das Grundbuchamt W. sei anzuweisen, zulasten des Grundstücks in der Gemeinde S., Grundbuch-/ Grundblatt-Nr. aaa, bbb, zugunsten von der gesuchstellenden Partei ein Bauhandwerkerpfandrecht für die Pfandsumme von CHF 79'823.25 nebst -0 % Zins vorläufig als Vormerkung einzutragen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Gegenpartei." Zur Begründung wurde ausgeführt, es handle sich um Ansprüche aus der Leistung von Flachdach- und Spenglerarbeiten.