2. Die Gesuchsgegner 1 und 2 sind natürliche Personen mit Wohnsitz je in R. (AG). Sie sind Eigentümer des Grdst.-Nr. [...] GB R. (E-GRID: [...]). 3. Mit Gesuch vom 20. Mai 2022 (Postaufgabe: 21. Mai 2022) stellte die Gesuchstellerin folgende Rechtsbegehren: Der Vizepräsident zieht in Erwägung: 1.Zuständigkeit Gemäss Art. 60 ZPO prüft das Gericht von Amtes wegen, ob die Prozessvoraussetzungen gegeben sind. Zu den Prozessvoraussetzungen gehört unter anderem die örtliche und sachliche Zuständigkeit des Gerichts (Art. 59 Abs. 2 lit. b ZPO).