4.2. Der Tatsachenvortrag der Gesuchstellerin blieb von der Gesuchsgegnerin unbestritten und gilt daher als wahr. Die Voraussetzungen für die vorläufige Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts auf dem Grundstück S. sind daher erfüllt und es ist die mit Verfügung des Präsidenten vom 12. Mai 2022