2. In Gutheissung des Gesuchs um Erlass superprovisorischer Massnahmen vom 11. Mai 2022 wird der Gesuchstellerin die Vormerkung einer vorläufigen Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts gemäss Art. 837/839 i.V.m. Art. 961 ZGB auf dem Grundstück der Gesuchsgegnerin GB Q. Nr. aaa superprovisorisch für eine Pfandsumme von Fr. 78'497.70 bewilligt. 3. Das Grundbuchamt R. wird angewiesen, die Vormerkung gemäss vorstehender Dispositiv-Ziff. 2 sofort einzutragen.