Im Gegenzug habe die Totalunternehmerin die Auflösung des Werkvertrags angekündigt. Die letzten wesentlichen Arbeiten habe die Gesuchstellerin am 14. Januar 2022 vorgenommen. In ihrer Schlussrechnung vom 28. Februar 2022 habe sie die bis heute erbrachten -3- Leistungen detailliert festgehalten. Dementsprechend sei ein Betrag von Fr. 78'497.70 noch offen. 4. Am 12. Mai 2022 erliess der Präsident die folgende Verfügung: 1. 1.1. Der Einzelrichter des Handelsgerichts ist zuständig. 1.2. Die Streitsache ist im summarischen Verfahren zu behandeln.