" 1. Das Grundbuchamt R. sei richterlich anzuweisen, auf dem nachfolgend aufgeführten Grundstück der Gesuchsgegnerin zu Gunsten der Gesuchstellerin ein Bauhandwerkerpfandrecht wie folgt vorläufig einzutragen: Grundstück der Gesuchsgegnerin S., Alleineigentum, Bauhandwerkerpfandrecht im Umfang von CHF 78'497.70. 2. Die Verfügung an das Grundbuchamt sei vorab superprovisorisch zu erlassen und die Tagebucheintragung sei bis spätestens 12. Mai 2022 vornehmen zu lassen.