5. Prozesskosten Die Prozesskosten bestehen aus den Gerichtskosten und der Parteientschädigung und werden der unterliegenden Partei auferlegt (Art. 95 Abs. 1 und Art. 106 Abs. 1 ZPO). Da das Gesuch abgewiesen wird, unterliegt die Gesuchstellerin vollumfänglich.