Zur Begründung führte die Gesuchstellerin im Wesentlichen aus, ihr werde der Zutritt zu ihrem grundrechtlich geschützten Eigentum (Mobiliar), das sich im ehemaligen Mietobjekt befinde, kontinuierlich verweigert. Dazu gehörten unter anderem ein Holzbackofen, eine Teigausrollmaschine etc. Mit Steigerungsinserat vom 11. April 2022 versuche die Gesuchsgegnerin nun, das von ihr seit dem 24. April 2020 gestohlene Mobiliar der Gesuchstellerin am 13. Mai 2022 zu verkaufen um sich damit unrechtmässig zu bereichern. -4- Der Vizepräsident zieht in Erwägung: