Zustellung an:  die Gesuchstellerin (Vertreter; zweifach mit Doppel der Gesuchsantwort vom 16. Mai 2022)  die Gesuchsgegnerin (Vertreter; zweifach) Mitteilung an:  die Regionalpolizei M.  die Obergerichtskasse - 12 - 1. Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 ff., Art. 90 ff. BGG) Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen, von der schriftlichen Eröffnung der vollständigen Ausfertigung des Entscheides an gerechnet, die Beschwerde an das Schweizerische Bundesgericht erhoben werden.