3. Der Gesuchstellerin wird das Recht eingeräumt, im Fall der Nichtbefolgung von Dispositiv-Ziff. 2 bei der Regionalpolizei unteres Fricktal die Räumung auf Kosten der Gesuchsgegnerin zu verlangen. 4. Die Gerichtskosten in Höhe von Fr. 4'000.00 sind von der Gesuchsgegnerin zu tragen und werden mit dem von der Gesuchstellerin geleisteten Kostenvorschuss in Höhe von Fr. 5'000.00 verrechnet. Die Gesuchsgegnerin hat die von ihr zu tragenden Gerichtskosten der Gesuchstellerin direkt zu ersetzen. 5. Die Gesuchsgegnerin hat der Gesuchstellerin deren Parteikosten in der richterlich festgesetzten Höhe von Fr. 6'494.80 (inkl. Auslagen) zu ersetzen.