19 (zuletzt besucht am 20. Mai 2022). - 11 - Der Präsident erkennt: 1. Auf das Rechtsbegehren Ziff. 1 wird nicht eingetreten. 2. In Gutheissung des Rechtsbegehrens Ziff. 2 wird die Gesuchsgegnerin unter Androhung einer Ordnungsbusse von bis zu Fr. 1'000.00 pro Tag der Widerhandlung verpflichtet, das Mietobjekt an der C. in D. innert 10 Tagen seit Rechtskraft dieses Entscheids vollständig geräumt und gereinigt zu verlassen.