4. Anspruch auf Vollstreckungsmassnahmen 4.1. Ausgangslage Neben der Ausweisung der Gesuchsgegnerin beantragt die Gesuchstellerin die gerichtliche Anordnung der polizeilichen Ausweisung auf Kosten der Gesuchsgegnerin für den Fall der Widerhandlung gegen den Mietausweisungsentscheid. Zudem beantragt die Gesuchstellerin die Anordnung einer Ordnungsbusse in der Höhe von Fr. 1'000.00 für jeden Tag der Widerhandlung. Die Gesuchsgegnerin äusserte sich nicht zu diesen Vollstreckungsanträgen. -9-