deshalb mit Schreiben vom 17. Januar 2022 das Mietverhältnis mit der Gesuchsgegnerin unter Verwendung des amtlichen Formulars für die Kündigung von Miet- und Pachtverträgen über Wohn- und Geschäftsräume gemäss Art. 266l und Art. 298 OR per 28. Februar 2022 gekündigt (Gesuch Rz. 7). Die Kündigung habe die Gesuchsgegnerin am 17. Januar 2022 erreicht. Am selben Tag habe diese den rückständigen Mietzins für Dezember 2021 beglichen (Gesuch Rz. 7).